"Allein sein ist schön, wenn man es will, nicht, weil man es muss!" Verfasser unbekannt
Niedrigschwellige Entlastungs- und Betreuungsleistungen nach § 45 SGB XI:
Mit Hilfe der niedrigschwelligen Betreuungsangebote nach § 45 SGB XI erhalten pflegende Angehörige Unterstützung bei der Betreuung ihrer zu pflegenden Familienangehörigen:
Bis zu 125,00 € monatlich bekommen Sie dafür von ihrer Pflegekasse erstattet. Voraussetzung für eine Kostenübernahme ist ein bewilligter Pflegegrad des zu pflegenden Familienangehörigen.
Aber auch Hilfesuchenden ohne Pflegegrad, vermitteln wir unverbindlich und kostenfrei, Helfer und Helferinnen im Ehrenamt nach dem Prinzip: Menschen helfen Menschen!
Begleitservice für Menschen mit Behinderungen oder gesundheitlich eingeschränkte Personen:
Sie möchten ein Konzert, das Kino, ein Fußballspiel oder eine andere öffentliche Veranstaltung besuchen? Ihnen
fehlt aber ein wenig Hilfe und in ihrem Bekannten- oder Freundeskreis findet sich keine geeignete Begleitperson?
Dann helfen wir von der Freiwilligenagentur Greiz Ihnen gerne weiter. Wir stellen Ihnen eine Assistenzperson für die Teilhabe am öffentlichen Leben zur Verfügung.